MASKENPFLICHT BESUCHER
Für Besucher (ab vollendetem 14. Lebensjahr) besteht eine FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil).
Besucher ab 6 Jahren tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Masken sind selbst mitzubringen!
Eine Testpflicht für Besucher besteht nicht mehr.
REGELUNG FÜR AMBULANTE PATIENTEN / BEGLEITPERSONEN
Ambulante Patientinnen/Patienten und Begleitpersonen tragen während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil. Die FFP2-Maske ist selbst mitzubringen!
ZUTRITT NICHT GESTATTET WENN...