Foto von Zeitungen
scroll_down
Nach oben Scroll-Button

Besuchsregeln für den 31.12.2021 und den 1.1.2022

Am Freitag, den 31.12.2021 und am Samstag, den 1.1.2022 gilt eine Ausnahme vom generellen Besuchsverbot.

Am 31.12.2021 und am 1.1.2022 dürfen stationäre Patienten für eine Stunde von einer Person (zwischen 13:00 und 19:00 Uhr) besucht werden. Dies gilt für das Klinikum Freudenstadt und die Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb.

Generell gilt 2G+ als Zutrittsregelung, allerdings mit folgenden Ausnahmen:

Alle Personen, die zu den unten aufgeführten Personengruppen dazugehören, sind NICHT zur Vorlage eines negativen Antigenschnelltests/PCR-Testnachweises verpflichtet

  • Personen, deren vollständige Schutzimpfung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
  • Personen mit Booster-Impfung
  • Personen, für die keine Booster-Empfehlung durch die STIKO besteht.
  • Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Negativer Nachweis eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24h, negativer Nachweis eines PCR Tests nicht älter als 48h.
Besucher tragen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2 Maske. Diese ist selbst mitzubringen.

Weiterhin stehen den Patientinnen und Patienten Telefon und Internet kostenfrei zur Verfügung!

Zurück