Am Freitag, den 31.12.2021 und am Samstag, den 1.1.2022 gilt eine Ausnahme vom generellen Besuchsverbot.
Am 31.12.2021 und am 1.1.2022 dürfen stationäre Patienten für eine Stunde von einer Person (zwischen 13:00 und 19:00 Uhr) besucht werden. Dies gilt für das Klinikum Freudenstadt und die Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb.
Generell gilt 2G+ als Zutrittsregelung, allerdings mit folgenden Ausnahmen:
Alle Personen, die zu den unten aufgeführten Personengruppen dazugehören, sind NICHT zur Vorlage eines negativen Antigenschnelltests/PCR-Testnachweises verpflichtet
- Personen, deren vollständige Schutzimpfung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Personen mit Booster-Impfung
- Personen, für die keine Booster-Empfehlung durch die STIKO besteht.
- Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Negativer Nachweis eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24h, negativer Nachweis eines PCR Tests nicht älter als 48h.
Besucher tragen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2 Maske. Diese ist selbst mitzubringen.
Weiterhin stehen den Patientinnen und Patienten Telefon und Internet kostenfrei zur Verfügung!