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Corona-Situation im Klinikum Freudenstadt noch stabil

Freudenstadt/Horb. Am Freitag, 13. November 2020 befinden sich zehn Covid-19 positiv getestete Patienten auf der Isolierstation im Klinikum Freudenstadt. Eine intensivmedizinische Versorgung ist derzeit bei keinem Patienten notwendig.

Die Geschäftsführung und die ärztliche Leitung schätzen die aktuelle Lage im Klinikum noch als stabil ein. Je nach Entwicklung der Pandemie könnte es in der kommenden Woche jedoch erforderlich sein darüber zu entscheiden, ob und wenn ja, welche medizinischen Leistungen einzuschränken wären.

Um den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken und dadurch das Infektionsrisiko für Patienten und Mitarbeiter zu minimieren, wird jedoch ausdrücklich darum gebeten von unnötigen Besuchen abzusehen und die nachstehende Besuchsregelung zu respektieren:

Die Besuchsregelung der Landesregierung Baden-Württemberg sieht vor, dass ein Patient durch
1 Besucher pro Tag für 1 Stunde besucht werden darf: Es ist nicht akzeptabel, dass Mitarbeiter des Hauses mit Besuchergruppen darüber diskutieren müssen, ob nicht auch 4 Personen für jeweils eine viertel Stunde den Patienten besuchen könnten. Es geht dabei um die Minimierung der Kontaktanzahl und somit der Risikominimierung.

Die Besuchsregelungen werden entsprechend der aktuellen Infektionslage sowie der Vorgaben der Landescoronaverordnung im Klinikum angepasst.

Die Besuchszeiten für das Klinikum Freudenstadt sowie der Klinik für Geriatrische Rehabilitation können auf der Website eingesehen werden. Die Besucherselbstauskunft ist vorab als Download auf der Website verfügbar.

Zur wirtschaftlichen Situation des Krankenhauses ist folgendes anzumerken:

Es ist festzustellen, dass sich weniger Patienten ins Klinikum trauen und somit das Angebot von medizinischen Leistungen nicht annehmen. Daraus entstehen für das Klinikum Umsatzeinbußen, während die Kosten für den Kampf gegen die Corona-Pandemie steigen.

Deshalb ist es aus der Sicht des Klinikums unabdingbar notwendig, dass der Anfang des Jahres zugesicherte Rettungsschirm für die Krankenhäuser weiterhin fortgeführt wird und das Land Baden-Württemberg weiterhin die Krankenhäuser unterstützt.

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