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Coronainformationen aus dem Klinikum Freudenstadt

Am Freitag, 15.01.2021 befinden sich im Klinikum Freudenstadt 11 Covid-19 positiv getestete Patienten auf der Isolierstation. Gleichzeitig ist die Intensivstation mit einem beatmeten an Covid-19 erkrankten Patienten belegt. 
Auf einer zweiten Intensivstation, die für Patienten eingerichtet wurde, die nicht an Covid-19 erkrankt sind, befinden sich momentan vier Patienten. 

Die Geschäftsführung und ärztliche Leitung weisen darauf hin, dass es laut der Corona-Verordnung Baden-Württemberg Neuerungen bei den Zutrittsregelungen zum Klinikum Freudenstadt gibt.

Aufgrund der Corona-Pandemie bleibt das generelle Besuchsverbot weiterhin bestehen.

Von dem Verbot ausgenommen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten:
•    der Besuch lebensbedrohlich erkrankter bzw. palliativbetreuter Patienten 
•    eine begleitende Person bei der Geburt

Voraussetzungen um das Klinikum Freudenstadt betreten zu dürfen sind ab sofort: 
•    das Tragen einer FFP-2-Maske (Masken müssen selbst mitgebracht werden)
•    ein schriftlich bestätigter negativer Antigentest oder ein negativer PCR-Test. Ein Antigen-
             Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf höchstens 72 Stunden alt sein.

Zur Information für werdende Eltern:
Der Vater oder eine andere enge Bezugsperson darf für den Zeitraum der Geburt als Begleitung im Kreißsaal dabei sein. Der Vater/die Begleitperson ist allerdings erst mit dem Beginn der regelmäßigen Wehentätigkeit nach Beurteilung der zuständigen Hebamme im Kreißsaal zugelassen. Der Vater/die Begleitperson wird entsprechend informiert.
Das Tragen einer FFP-2-Maske ist Pflicht. Außerdem wird ein Corona-Antigen-Schnelltest durchgeführt.
Sollte es unvorhergesehen zu einem Kaiserschnitt kommen oder ist der Kaiserschnitt bereits im Voraus geplant, ist der Vater/die Begleitperson im OP nicht gestattet. Der Vater/die Begleitperson wartet im Kreißsaal und nimmt das Neugeborene während der Weiterversorgung der Mutter in Empfang.
Aufgrund der aktuellen Situation sind Familienzimmer nicht buchbar. 
Selbstverständlich besteht jederzeit auch die Möglichkeit einer ambulanten Geburt, sofern dies der Gesundheitszustand von Mutter und Kind erlaubt.

Digitale Registrierung:
Kliniken sind dazu verpflichtet alle Personen, die Zutritt zum Klinikgebäude bekommen, zu registrieren. Für das Klinikum Freudenstadt und die Klinik für geriatrische Rehabilitation Horb kann die Registrierung digital bereits von zu Hause aus über die Website der KLF direkt und unkompliziert erledigt werden.
Zudem ist auch eine digitale Registrierung vor Ort möglich. Für die Registrierung vor Ort kann in der Wartezone vor dem Klinikum ein abgebildeter QR-Code mit dem eigenen Smartphone abgescannt werden. Die weiteren Schritte der Registrierung werden dann erklärt. 

Wichtiger Hinweis
Aus Kapazitätsgründen werden sich die Ärzte und Pflegekräfte auch weiterhin überwiegend um lebensbedrohlich Erkrankte und auf deren Versorgung konzentrieren müssen. Das schließt auch die Versorgung in der Notaufnahme mit ein. Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass alle Notfälle vollumfänglich und umgehend behandelt werden. Die Geschäftsführung und ärztliche Leitung bitten jedoch aus Rücksicht auf die schwer Erkrankten und deren Versorgung, die Notaufnahme nur in dringenden Notfällen aufzusuchen. 
An den Wochenenden steht Patienten mit leichteren Erkrankungen die Notfallpraxis der „Kassenärztlichen Vereinigung“ zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Patientenservice ist unter der Rufnummer 116117 erreichbar.

Um Kontakt zu den Angehörigen halten zu können, stellt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

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