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FFP-2-Maske oder negativer Antigentest sind Pflicht

Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16.12.2020 weisen die Geschäftsführung und ärztliche Leitung der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH darauf hin, dass sich die Zutrittsbedingungen für das Klinikum Freudenstadt und die Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb auf Grund der stark gestiegenen Infektionszahlen geändert haben.
Ab Donnerstag, 17.12.2020 sind alle Personen, die das Haus von außerhalb betreten verpflichtet, eine FFP-2-Maske zu tragen oder eine schriftliche Bestätigung über einen negativen Corona-Antigentest vorzulegen. Der Antigentest darf maximal 24 Stunden alt sein. Diese Regelung betrifft Besucher, externe Dienstleister und Patienten, die von außerhalb kommen und einen ambulanten oder stationären Termin in Ambulanzen, Sprechstunden oder im MVZ haben gleichermaßen.
Die FFP-2-Masken sind selbst mitzubringen.
 

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