Klinikum und Reha passen die Besucherregeln an
Auf Grundlage der aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg passt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH die Zutrittsregeln für Besucher und andere Personen, die die Klinikgebäude betreten, an.
Ab Dienstag, 23.11.2021 gelten folgende Zutrittsregeln für das Klinikum in Freudenstadt und die Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb:
Alle Personen, die das Haus von außerhalb betreten, sind verpflichtet eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Kinder ab sechs Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr tragen einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske.
Für Besucher und andere Personen, die das Haus betreten gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Bei getesteten Personen darf der negative Nachweis eines Antigenschnelltests maximal 24 h alt sein. Ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests darf nicht länger als 48 h her sein.
Begleitpersonen sind nur bei gebrechlichen, dementen und Patienten mit Sprachbarrieren zugelassen. Bei Schwangeren und Kindern ist ebenfalls eine Begleitperson gestattet.
Um das Infektionsrisiko für Patienten und Mitarbeiter zu minimieren, kann ab dem 23.11.2021 pro Patient und Tag leider nur Besuch von einer Person für eine Stunde gestattet werden.
Um Kontakt zu den Angehörigen halten zu können, stellt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.