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Neu: Online-Vorabregistrierung für den Zugang zur Klinik

Inzwischen ist es fast schon Alltag geworden. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Kliniken dazu verpflichtet, alle Personen, die Zutritt zum Klinikgebäude bekommen, zu registrieren. Außerdem wird ein Screening durchgeführt. 
So müssen sich auch ambulante und stationäre Patienten (mit einem Termin), Besucher und Dienstleister registrieren, wenn sie das Klinikum Freudenstadt oder die Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb betreten. (Weitere Informationen zum Thema „Besuche“ finden Sie im Text unten.)

Während in den meisten Kliniken die Datenerfassung noch ausschließlich mit Kugelschreiber und Papier erfolgt, setzt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH (KLF) auf eine digitale Lösung. Von Zuhause aus kann die Registrierung über die Website der KLF direkt und unkompliziert erledigt werden, um vor Ort Zeit zu sparen. Hier geht es zur Vorabregistrierung.

Zudem ist auch eine digitale Registrierung vor Ort möglich: Für die Registrierung vor Ort kann in der Wartezone vor dem Klinikum ein abgebildeter QR-Code mit dem eigenen Smartphone abgescannt werden. Die weiteren Schritte der Registrierung werden dann erklärt. 
 
Der digitale „Check-in“ spart Zeit und die registrierten Daten lassen sich besser organisieren. Der Datenschutz ist wie beim handschriftlichen Ausfüllen eines Formulars gleichermaßen gewährleistet. Die Daten werden nach der Aufbewahrungsfrist gelöscht. 
Sollte eine digitale Registrierung nicht möglich sein, ist auch die herkömmliche Registrierung über ein Formular möglich, hier kann es zukünftig allerdings zu längeren Wartezeiten am Eingang kommen.

Aufgrund der aktuellen Situation wird in Anlehnung an die Empfehlungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen. 
Von dem Verbot selbstverständlich ausgenommen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten der Besuch lebensbedrohlich erkrankter bzw. palliativbetreuter Patienten sowie eine begleitende Person bei der Geburt. Daher betrifft die Online-Registrierung erstmal nur ambulante und stationäre Patienten und Besucher, die vom Besuchsverbot ausgenommen sind.
Voraussetzungen um das Klinikum Freudenstadt oder die Klinik für Geriatrische Rehabilitation betreten zu dürfen sind: das Tragen einer FFP-2-Maske oder ein schriftlich bestätigter negativer Antigentest, der nicht älter als 24 h sein darf.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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