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Neue Besucherregelung ab dem 01.05.2021

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich die Lage im Klinikum Freudenstadt leider deutlich angespannt. Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer haben deshalb ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen. Diese Regelung gilt ab 01.05.2021 und betrifft das Klinikum Freudenstadt.

Von dem Verbot selbstverständlich ausgenommen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten eine begleitende Person bei der Geburt, der Besuch von minderjährigen Patienten sowie lebensbedrohlich erkrankter und palliativbetreuter Patienten. Der Besuch von Seelsorgern ist bei schwer Erkrankten ebenso erlaubt. Den Besuchern wird nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ein Besuchsschein ausgestellt. Die Begleitperson zur Geburt benötigt keinen Besuchsschein. 

Besucher, die von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind, benötigen einen negativen Nachweis eines Antigenschnelltests und müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2- Maske ohne Ausatemventil tragen. Bitte beachten Sie, dass der negative Nachweis eines Antigenschnelltests primär selbst mitgebracht werden sollte. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einer qualifizierten Stelle abgenommen und dokumentiert werden. Ein negatives PCR Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) zählt ebenfalls als Nachweis. Eine FFP-2 Maske ist ebenfalls selbst mitzubringen.

Ambulante Patientinnen / Patienten und Begleitpersonen müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil tragen. Gemäß der Corona Verordnung Baden-Württemberg ist das Klinikum dazu verpflichtet, vor Betreten des Klinikums ein Screening durchzuführen und alle Besuche zu registrieren. Für einen schnelleren Einlass ins Klinikum, registrieren Sie sich bitte vorab über die Website. Vor Ort besteht ebenfalls die Möglichkeit sich digital zu registrieren.

Um Kontakt zu den Angehörigen halten zu können, stellt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

Wir bitten unsere Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige um Verständnis für diese harte und menschlich sehr belastende Maßnahme, die uns selbst sehr schwer fällt und die wir selbstverständlich, sobald es die Lage zulässt, wieder aufheben werden.

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