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Neue Besucherregelung ab dem 18.05.2021

Ab sofort gelten laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesverordnung auch im Klinikum Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb Lockerungen für geimpfte und genesene Personen. Die Verordnung regelt Lockerungen von den Schutzmaßnahmen für geimpfte/genesene Personen und stellt sie insoweit negativ getesteten Personen gleich.

Nach wie vor gelten aber strenge Besuchs- und Begleitungsregeln:

Stationär aufgenommene Patienten dürfen pro Tag Besuch von einer Person erhalten. Die Besuchszeiten in beiden Kliniken sind zwischen 13:00 und 19:00 Uhr.

Besucher, die einen stationär aufgenommen Patienten besuchen möchten, sind entweder geimpft, genesen oder müssen einen negativen Antigenschnelltest vorweisen. Alle Besucher müssen während des Aufenthaltes im Klinikum Freudenstadt oder in der Reha Klinik Horb eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Bei getesteten Besuchern darf das Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einer qualifizierten Stelle (z.B. Testzentrum, Hausarzt) unterschrieben sein. Das Testergebnis muss bei der Eintrittskontrolle unaufgefordert vorgelegt werden. Ein PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) ist ebenfalls zulässig. Idealerweise ist ein negatives Testergebnis selbst mitzubringen. Ergänzend bietet das Klinikum werktags in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:45 Uhr und in begrenztem Umfang Antigenschnelltests an. Alle von der Testpflicht befreiten Besucher (geimpfte/genesene Personen) müssen bei der Eintrittskontrolle unaufgefordert einen Impfnachweis oder PCR-Nachweis vorlegen.

Patienten/-innen, die eine Sprechstunde besuchen, müssen während Ihres Aufenthaltes im Gebäude eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Es ist zu beachten, dass Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen gestattet sind. Auch diese müssen eine FFP2-Maske tragen. Die Besucherregistrierung muss auch bei geimpften/genesenen Besuchern weiter fortgesetzt werden. Um den Zutritt zum Klinikgebäude zu beschleunigen, kann die Registrierung digital bereits von zu Hause aus über die Website der KLF direkt und unkompliziert erledigt werden. Zudem ist auch eine digitale Registrierung vor Ort möglich. Für die Registrierung vor Ort kann in der Wartezone vor dem Klinikum ein abgebildeter QR-Code mit dem eigenen Smartphone abgescannt werden. Die weiteren Schritte der Registrierung werden dann erklärt.

Wer gilt als geimpft, wer gilt als genesen?

Geimpfte Personen müssen laut Bundesverordnung folgenden Nachweis erbringen:

Vollständige Impfung – mindestens 14 Tage nach der vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Zahl der erforderlichen Impfstoffdosen.

Genesene Personen müssen laut Bundesverordnung folgenden Nachweis erbringen:

Nachweis einer durchgemachten Infektion mittels PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt.

 

 

 

 

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