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Zutrittsregeln für das Klinikum und die Reha

Klinikum und Reha passen die Zutritts- und Besucherregeln an

Aufgrund der steigenden Coronazahlen passt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH die Zutrittsregeln für Besucher und andere Personen, die die Klinikgebäude betreten, an.

Um das Infektionsrisiko sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Mitarbeitende so gering wie möglich zu halten, sieht sich leider aufgrund der steigenden Infektionszahlen nun auch die KLF gGmbH gezwungen, ab Samstag, 27.11.2021, ein generelles Besuchsverbot im Klinikum in Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb auszusprechen.

Von dem Besuchsverbot selbstverständlich ausgenommen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten der Besuch lebensbedrohlich erkrankter bzw. palliativbetreuter Patienten sowie eine begleitende Person von Schwangeren zur Geburt. Außerdem ist bei Kindern oder gebrechlichen, dementen und Patienten mit Sprachbarrieren ebenfalls eine Begleitperson zugelassen. Bei ambulanten Terminen von Schwangeren sind keine Begleitpersonen mehr zulässig.

Diese Entscheidung ist den Verantwortlichen nicht leichtgefallen, da allen die hohe Bedeutung von Besuchen im Krankenhaus für die Patienten selbst sowie deren Angehörige bewusst ist. Daher wird diese Regelung fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und sobald es die Infektionszahlen zulassen, wieder aufgehoben.

Alle Personen, die das Haus von außerhalb betreten, sind verpflichtet eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Kinder ab sechs Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske tragen.

Die Geschäftsführung und die ärztliche Leitung weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Maßnahmen „nur“ um ein Besuchsverbot handelt. Ambulante Patienten und Notfallpatienten werden selbstverständlich weiterhin behandelt. Sollte eine Verschiebung von geplanten Operationen notwendig werden, werden die Patienten von den Fachkliniken entsprechend informiert. Ansonsten läuft der Krankenhaus-Regelbetrieb weiter.

Um Kontakt zu den Angehörigen halten zu können, stellt die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH allen stationären Patienten Telefon und W-LAN weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

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