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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.klf-web.de.


1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.


2.    Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

2.1    Anforderung: Nicht-Text-Inhalt
Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext). Diesen können sich beispielsweise blinde Menschen mit einem Screenreader vorlesen lassen, um auf diese Weise die Inhalte, die keine Texte sind, wahrzunehmen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.2    Anforderung: Kontrast (Minimum)
Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen. Dies ist bei Schriftgrößen unter 24 Pixel (beziehungsweise 18,7 Pixel bei fetter Schrift) bei einem Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 oder größer der Fall. Bei größeren Schriften muss das Kontrastverhältnis 3 zu 1 oder größer betragen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.3    Anforderung: Tastatur
Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d. h. ausschließlich mit der Tastatur, bedient werden können. Dies ermöglicht auch blinden oder motorisch eingeschränkten Menschen die Bedienung.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.
 
2.4    Anforderung: Blöcke überspringen
Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, müssen übersprungen werden können. Dies ermöglicht beispielsweise blinden Menschen, die Webseite leicht zu überblicken und gezielt auf die Inhalte zuzugreifen, die sie interessieren.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.5    Anforderung: Fokus-Reihenfolge
Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss die Reihenfolge, in der Elemente, wie z. B. Links, Eingabefelder oder Schalter, angesteuert werden, schlüssig und nachvollziehbar sein. Eine nicht nachvollziehbare Reihenfolge kann die Bedienbarkeit mit der Tastatur, auf die z. B. blinde und motorisch eingeschränkte Menschen angewiesen sind, erheblich beeinträchtigen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.6    Anforderung: Linkzweck (im Kontext)
Das Ziel oder der Zweck von Links müssen aus dem verlinkten Linktext hervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein. Sind die Links aussagekräftig in diesem Sinne, können blinde Menschen, die sie sich mit einem Screenreader vorlesen lassen, leicht entscheiden, ob sie einem Link folgen möchten.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.7    Anforderung: Fokus sichtbar
Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus). Dadurch können Personen, die zum Navigieren die Tastatur benutzen, sehen, wo sich ihr Fokus befindet, wenn sie interaktive Elemente, wie z. B. einen Link, bedienen wollen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.8    Anforderung: Sprache der Seite
Die Hauptsprache muss programmtechnisch korrekt angegeben sein. Dies ist erforderlich, damit Screenreader, die von blinden Menschen zum Vorlesen der Inhalte genutzt werden, die Texte korrekt vorlesen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.


2.9    Anforderung: Syntaxanalyse
Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt werden. Eine korrekte Programmierung erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern. Das Ergebnis einer Untersuchung des Programmcodes (sogenannter Quellcode) muss fehlerfrei sein.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten ergänzt.
 
2.10    Anforderung: Deutsche Gebärdensprache
Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt und muss aus Budgetgründen aktuell zurückgestellt werden.


2.11    Anforderung: Leichte Sprache
Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber je nach Möglichkeit bei Textüberarbeitungen berücksichtigt und entsprechend dann umgesetzt.


2.12    Anforderung: Barrierefreiheit von Dokumenten
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 LBGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein.
Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wird aber in den kommenden Monaten überprüft und so zeitnah wie möglich ergänzt.


3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2023 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2023 überprüft.
 
4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Über die Rückmeldefunktion Klinik Freudenstadt -Kontakt (klf-web.de) können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Ferner können Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen.


Kontaktstelle:
Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Schreib Telefon: 07441 54-6143
E-Mail:  cornelia.schreib@klf-net.de

5.    Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:


Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.