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Besuchsregelungen für 06.01.2022

Am Donnerstag, 06.01.2022 gilt eine Ausnahme vom generellen Besuchsverbot für das Klinikum Freudenstadt und die Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb.

Am 06.01.2021 dürfen stationäre Patienten für eine Stunde von einer Person (zwischen 11:00 und 19:00 Uhr) besucht werden.  
Generell gilt 2G+ als Zutrittsregelung, allerdings mit folgenden Ausnahmen:

Alle Personen, die zu den unten aufgeführten Personengruppen dazugehören, sind NICHT zur Vorlage eines negativen Antigenschnelltests/ PCR-Testnachweises verpflichtet

•    Personen, deren vollständige Schutzimpfung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt
•    Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
•    Genesene Personen, deren Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt
•    Personen mit Booster-Impfung
•    Personen, für die keine Booster-Empfehlung durch die STIKO besteht
•    Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel

Der negative Nachweis eines Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 24h, der negative Nachweis eines PCR Tests nicht älter als 48h sein.
Besucher tragen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2 Maske. Diese ist selbst mitzubringen.

Weiterhin stehen den Patientinnen und Patienten Telefon und Internet kostenfrei zur Verfügung.
 

 

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