Entlassmanagement

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Was muss für den Tag der Entlassung vorbereitet werden?

Bereits von Beginn Ihres Aufenthaltes in unserer Akutklinik unterstützen wir Sie, den Übergang von der stationären Behandlung in den nachversorgenden Bereich wie 

  • die häusliche Umgebung
  • eine pflegerische Versorgung oder
  • eine Rehaklinik

 

zu organisieren.

Wir helfen außerdem bei der Organisation geeigneter Maßnahmen wie Hilfs- und Heilmitteln, Anschlussheilbehandlungen oder weiterer Angebote. Hierbei ist es uns ein Anliegen, einen möglichst nahtlosen Übergang zu den Partnern

  • wie den niedergelassenen Ärzten
  • den Pflegeheimen
  • den Rehaeinrichtungen und
  • den Krankenkassen

 

zu gewährleisten.

Unser Sozialdienst unterstützt Sie gerne.

Ihr Entlassungstermin wird für Sie individuell festgelegt und auf Ihren Genesungsverlauf abgestimmt. Den Termin erfahren Sie von Ihrem behandelnden Arzt.

Die notwendigen Zuzahlungen (siehe unten), eventuelle Wahlleistungen und Ihre Telefonrechnung begleichen Sie bitte am Entlassungstag an unserer Kasse auf der Ebene 0 des Klinikums (bar oder mit EC-Karte). Sollte Ihre Entlassung außerhalb der Kassenöffnungszeiten erfolgen, können Sie die Zahlungen auch durch Überweisung erledigen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Um die Abrechnung Ihrer Krankenhauskosten brauchen Sie sich als gesetzlich Versicherter nicht zu kümmern. Diese erfolgt durch das Krankenhaus direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Kassenzeiten

Mo - Do: 08.00 - 12.00 Uhr
  12.30 - 15.00 Uhr
Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

 

Notwendige Zuzahlungen

Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, bei vollstationären Krankenhausbehandlungen für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres 10 € je Tag von Ihnen einzuziehen.

Dieser Betrag wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bitte bewahren Sie Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen gut auf. Diese benötigen Sie bei einem eventuellen späteren Krankenhausaufenthalt als Nachweis über bereits geleistete Zuzahlungen.