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Information zur aktuellen Corona- Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Freudenstadt / Horb. Aufgrund der aktuellen Corona- Verordnung des Landes Baden- Württemberg für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen passt das Klinikum Freudenstadt seine Besucherregelung und die Teststrategie an die zum 25.08.2021 eingetretenen rechtlichen Änderungen an.
Diese Regelungen haben sowohl für das Klinikum Freudenstadt als auch für die Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb Gültigkeit.
        
Demzufolge besteht für Besucher und Patienten ab sechs Jahren eine generelle Pflicht, während des gesamten Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung befreit.
Lediglich in besonders vulnerablen Bereichen wie z.B. der Intensivstation oder den Covid- Bereichen besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis ab sechs Jahren haben nur mit einem maximal 24 h alten negativen Antigen-Schnelltest bzw. einem maximal 48 h alten negativen PCR-Test Zugang zum Krankenhaus bzw. der Pflegeeinrichtung.
Nur Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Negative Tests sind von Besuchern und Patienten vorzugsweise mitzubringen und beim Betreten des Hauses vorzuzeigen. Ein Testangebot des Klinikums besteht werktäglich von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr in beschränktem Maße, allerdings ist hier mit erheblichen Wartzeiten zu rechnen.

Die Besuchszeit von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf den Stationen bleibt bestehen. Auf der Intensivstation beschränkt sich diese auf 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Ausnahmen sind in Sonderfällen nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung möglich.

Ebenso ist die Datenerfassung bei Besuchern, Patienten und externen Personen weiterhin erforderlich. Zur Vereinfachung der Abläufe bietet das Klinikum die Registrierung über die Website des Hauses an.
 

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